Geschichte
Während des Zweiten Weltkriegs war der Absatz von Schlachtvieh streng geregelt. Die Preise, die den Produzenten gezahlt wurden, wurden von Einkaufskommissionen festgelegt und die Übernahme war garantiert. Nach dem Krieg setzten die Viehproduzenten alles daran, die Vorteile einer offiziellen Überwachung des Schlachtviehmarktes zu erhalten. Mit dem Ziel, den ganzjährigen Absatz von Vieh zu stabilen und fairen Preisen zu gewährleisten, wurden in fast allen Kantonen Viehverwertungsgenossenschaften gegründet.Die Gründungsversammlung der Freiburger Viehverwertungs-Genossenschaft fand am 23. März 1946 statt.
In den fünfziger Jahren war die Genossenschaft hauptsächlich mit der Organisation von Schlachtviehannahmen beschäftigt. Um den Transport des Viehs in die anderen Kantone zu erleichtern, wurden diese Märkte in der Nähe der Regionalbahnhöfe organisiert.
Von Anfang der 60er Jahre bis heute organisiert die Genossenschaft im Auftrag des Staates die verschiedenen Entsorgungskampagnen, um den Absatz von Vieh auf kantonaler Ebene zu fördern. Um die eidgenössischen und kantonalen Beiträge für die Tierbeseitigung zu erhalten, mussten die Viehproduzenten ihre Tiere auf den überwachten Märkten anbieten. Alle diese Tiere mussten öffentlich vermarktet werden. Seit 1988, vor allem auf Wunsch der Landwirte in der Talzone, kann das gesamte Schlachtvieh, einschliesslich der nicht beitragsberechtigten Tiere, öffentlich vermarktet werden.
Seit 1992 ist die Genossenschaft auch für die Organisation der überwachten Schafmärkte zuständig und fungiert als zentrale Sammelstelle für alle Anmeldungen.
Im Rahmen der Neuausrichtung der Agrarpolitik wurden die Bundesbeiträge für die Entsorgung von Tieren gekürzt und Ende 1994 abgeschafft. Um den Absatz des Viehs im Rahmen dieser offiziellen Märkte zu fördern, gewährt der Kanton den Viehproduzenten seit 1995 Vermarktungsbeiträge.
Zweck der Genossenschaft ist es, die Interessen ihrer Mitglieder zu wahren:
indem sie alle nützlichen Vorkehrungen trifft, um den Absatz des Viehs bestmöglich zu gewährleisten;
indem sie die Mast von ausgewählten Tieren fördert;
indem sie sich direkt oder indirekt an der Verwertung von Zucht- und Schlachtvieh beteiligt;
indem sie die verschiedenen Aufgaben ausführt, die ihr von den öffentlichen Behörden übertragen werden;
Um diesen Zweck zu erreichen, kann die Genossenschaft auch mit anderen Berufs- oder Wirtschaftsverbänden zusammenarbeiten und sich finanziell an Gesellschaften beteiligen, deren Ziele mit ihrer Tätigkeit vereinbar sind.
indem sie die Mast von ausgewählten Tieren fördert;
indem sie sich direkt oder indirekt an der Verwertung von Zucht- und Schlachtvieh beteiligt;
indem sie die verschiedenen Aufgaben ausführt, die ihr von den öffentlichen Behörden übertragen werden;
Um diesen Zweck zu erreichen, kann die Genossenschaft auch mit anderen Berufs- oder Wirtschaftsverbänden zusammenarbeiten und sich finanziell an Gesellschaften beteiligen, deren Ziele mit ihrer Tätigkeit vereinbar sind.
Die Mitglieder der Genossenschaft
Mitglieder der Genossenschaft können Käsereigenossenschaften und organisierte Gruppierungen von Viehproduzenten mit Sitz im Kanton Freiburg sowie die Association fribourgeoise des marchands de bétail (Freiburgischer Viehhändlerverband) werden.Die Organe der Genossenschaft
die Delegiertenversammlung
der Verwaltungsrat
der Vorstand
der Geschäftsführer und
die Revisionsstelle
der Verwaltungsrat
der Vorstand
der Geschäftsführer und
die Revisionsstelle
Finanzielle Unterstützung des Kantons für überwachte Grossviehmärkte
Um den Absatz von Vieh im Rahmen der überwachten öffentlichen Märkte zu fördern, gewährt der Kanton den Viehproduzenten einen Grundbeitrag pro Tier der Rindergattung und einen Beitrag zu den Transportkosten.
Um den Absatz von Vieh im Rahmen der überwachten öffentlichen Märkte zu fördern, gewährt der Kanton den Viehproduzenten einen Grundbeitrag pro Tier der Rindergattung und einen Beitrag zu den Transportkosten.
Bedingungen
Die Tiere müssen mindestens 161 Tage alt sein (es gibt keine anderen Altersgrenzen);
Die Tiere müssen über eine öffentliche Versteigerung im Rahmen der überwachten öffentlichen Schlachtviehmärkte vermarktet werden;
Die Tiere müssen die von Proviande festgelegten Mindestqualitätsanforderungen erfüllen;
Die Tiere müssen aus landwirtschaftlichen Betrieben stammen, die in ihrer Tierhaltung hauptsächlich Futter aus dem eigenen Betrieb verwenden und die Anforderungen des Tierschutzes erfüllen;
die Tiere müssen seit mindestens vier Monaten (120 Tage) im Besitz des Verkäufers sein.
Die Tiere müssen über eine öffentliche Versteigerung im Rahmen der überwachten öffentlichen Schlachtviehmärkte vermarktet werden;
Die Tiere müssen die von Proviande festgelegten Mindestqualitätsanforderungen erfüllen;
Die Tiere müssen aus landwirtschaftlichen Betrieben stammen, die in ihrer Tierhaltung hauptsächlich Futter aus dem eigenen Betrieb verwenden und die Anforderungen des Tierschutzes erfüllen;
die Tiere müssen seit mindestens vier Monaten (120 Tage) im Besitz des Verkäufers sein.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch die Viehproduzenten bei der Freiburgische Viehverwertungs-Genossenschaft, route de Grangeneuve 21, 1725 Posieux. Die Anmeldungen müssen mindestens 8 Tage vor dem Marktdatum per Internet, mit einer Anmeldekarte oder per Telefon (026 305 22 73) eingehen.