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Freiburgische Viehverwertungs-Genossenschaft

Aktuelles

Seit Montag 23. juni 2025
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Falls Sie dies bei der Anmeldung angeben, wird eine Abholung auf dem Bauernhof (nur im Kanton Freiburg) durch ein von unserer Genossenschaft beauftragtes Transportunternehmen bis zum Marktplatz in Bulle organisiert. Eine Beteiligung an den Transportkosten wird auf dem Verkaufsprotokoll ausgewiesen (85 CHF für das erste Tier, 65 CHF für jedes weitere Tier).
Aus Sicherheitsgründen werden Stiere (Muni) nicht verladen. Ausserdem weisen wir darauf hin, dass die Tiere gesund sein müssen und keine Lahmheit aufweisen dürfen.
Im Online-Anmeldeformular wurde ein Feld eingefügt, in dem Sie Ihr Interesse an diesem Dienst bekunden können.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team unter der Nummer 026 305 22 73 gerne zur Verfügung.
Preisabzüge für konventionelle Tiere
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Seit 1. Januar 2025 gilt für alle Rindviehkategorien aus konventioneller Produktion ein Preisabzug von CHF 1.20 je kg Lebendgewicht.
In diesem Zusammenhang werden alle Produzenten darauf hingewiesen, DAS ANBRINGEN DER LABEL-ETIKETTEN BEIM ERSTELLEN DER BEGLEITDOKUMENTE NICHT ZU VERGESSEN. Andernfalls werden sie für solche Tiere ebenfalls den Abzug für konventionelle Tiere in Kauf nehmen müssen.
Aufruf die Lieferanten zur Teilnahme am QM-Schweizer Fleisch zu motivieren
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Mit diesem Schreiben gelangen wir an Sie als Marktorganisatoren und rufen Sie auf, Ihre Lieferanten zu motivieren, mindestens am Programm QM Schweizer Fleisch oder an einem Label wie z.B. IP-Suisse teilzunehmen.
Lesen Sie mehr...Anmeldung...  Broschüre...
Seit diesem Montag, 5. Februar 2024
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Finden die überwachtem Schlachtviehmärkte auf dem neuen Platz an der Route du Lac Lussy, gegenüber den Sportanlagen, statt.
Neuer Leitfaden für den Transport von kranken und verletzten Schlachttieren
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Damit Transporte von kranken und verletzten Tieren tierschutzkonform durchgeführt werden, hat das BLV gemeinsam mit der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärz-tinnen und Kantonstierärzte einen Leitfaden erarbeitet, welcher die gesetzlichen Grundlagen präzisiert. Er enthält Kriterien zur Beurteilung der Transportfähigkeit eines Tieres und beschreibt Vorsichtsmassnahmen, die den schonenden Umgang mit den Tieren fördern.
Leitfaden...
Massnahmen zur Vermeidung der Schlachtung von trächtigen Rindern und Kühen werden erweitert
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Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Proviande suchte nach einer Lösung zur Vermeidung der Schlachtung von trächtigen Tieren der Rindviehgattung. Sie erarbeitete eine entsprechende Fachinformation, welche am 1. Februar 2017 in Kraft getreten mit eine angepasste Version gültig ab 1. Januar 2022.
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Schaf- und Lämmermärkte - WICHTIG
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moutonAb Juli 2020 müssen alle Schafe/Lämmer, die auf den Freiburger Märkten vermarktet werden, in der TVD erfasst und mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein, eine davon elektronisch. Sind diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, können die Tiere auf unseren Märkten nicht gehandelt werden. Danke für Ihr Verständnis.
Achtung 2 Ohrmarken:
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Auf den öffentlichen Schlachtviehmärkten werden nur noch Tiere eingeschätzt und öffentlich versteigert, welche mit zwei Ohrmarkenvorschriftsgemäss gekennzeichnet sind.
Marktplatz Bulle
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Öffentliche Versteigerung von Freilauftieren
Seit Januar 2013 werden auf dem Marktplatz in Bulle neu ebenfalls Freilauftiere ohne Halfter eingeschätzt und öffentlich versteigert. Die Vermarktung erfolgt direkt nach dem ordentlichen Grossviehmarkt, es ist ein Begleitdokument pro Tier erforderlich.
Die Anmeldung der Tiere muss mindestens 8 Tage vor dem Marktdatum mit dem Vermerk "Freilauftier" erfolgen.